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Allgemeine Geschäftsbedingungen "Kroondomein
Begriffe
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung Angenent Beheer BV, handelnd unter dem Namen "Park Kroondomein", mit Sitz in Groesbeek Kvk Registrierungsnummer 09111933 VAT NL808800179B01
(Haupt-)Mieter: Eine (natürliche) Person, die ein Ferienhaus aus dem Angebot von Park Kroondomein mietet oder zu mieten wünscht.
Mitmieter: Die Person, die zusammen mit dem (Haupt-)Mieter in der Ferienwohnung wohnt.
Verwalter: die Person, die im Auftrag des Eigentümers eines Ferienhauses die Verwaltung des Ferienhauses übernimmt.
Verbraucher: Eine natürliche Person, die eine Ferienwohnung mietet und nicht in Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt.
Dritte Partei: Jede andere (juristische) Person, die nicht Park Kroondomein oder der Mieter ist.
Eigentümer Der rechtmäßige Eigentümer eines Ferienhauses (oder sein Vertreter), der das Ferienhaus Park Kroondomein zur Vermietung angeboten hat.
Angebot: ein Angebot im Sinne des Zivilgesetzbuches.
Stornierung: Der Rücktritt oder die Auflösung der Buchung innerhalb der geltenden Frist.
Karenzzeit: Der Zeitraum, in dem der Verbraucher eine Reservierung bei Park Kroondomein kostenlos stornieren kann.
Reservierung: eine akzeptierte Reservierung eines Ferienhauses von Park Kroondomein
Auflösung: Die rechtliche "Rückgängigmachung" des Mietvertrags aufgrund der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Ferienhaus: Ein Haus oder eine andere Unterkunft, die als Ferienunterkunft von "park" Kroondomein zur Vermietung angeboten wird.
Aufenthalt: Die tatsächliche Nutzung einer Ferienunterkunft.
Aufenthaltsticket: Gutschein.
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Park Kroondomein. Abweichende Bestimmungen, Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, wenn und soweit sie von Park Kroondomein schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Vereinbarungen und/oder Zusagen von Mitarbeitern von Park Kroondomein sind nur dann gültig, wenn sie von einem autorisierten Mitarbeiter von Park Kroondomein schriftlich bestätigt wurden.
1.2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen zwischen Park Kroondomein und Verbrauchern und nicht für Rechtsbeziehungen zwischen Park Kroondomein und Unternehmen oder Personen, die in Ausübung ihres Berufs handeln.
2. Angebote, Preise und Tarife
2.1. Die Angebote von Park Kroondomein sind stets freibleibend und können zwischenzeitlich geändert werden.
2.2. Alle Informationen auf der Website von Park Kroondomein werden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt und können jederzeit zwischenzeitlich angepasst werden. Park Kroondomein haftet nicht für offensichtliche Fehler und Auslassungen auf seiner Website. Park Kroondomein haftet nicht für die allgemeinen Informationen auf der Website und die darin enthaltenen Informationen, die unter der Verantwortung von Dritten erstellt wurden. Der Mieter erklärt, die Beschreibung des Ferienhauses von Park Kroondomein auf der Website zur Kenntnis genommen zu haben und keine weitere Beschreibung zu verlangen.
2.3. Die Preise verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer und den Kosten für eine Schadensversicherung, aber exklusive der Kosten für eine Reiserücktritts- und Reiseversicherung und sonstiger Kosten. Besondere Zusatzkosten wie Energiekosten, Reinigungskosten und örtliche Gebühren, die von der Regierung oder im Namen der Regierung festgelegt werden, sind gesondert ausgewiesen. Die Preise basieren auf kostenpreisbestimmenden Faktoren (wie Preisindizes, Währungs- und Zinssätze usw.). Park Kroondomein ist berechtigt, im Falle einer Anpassung dieser kostenbestimmenden Faktoren eine verhältnismäßige Anpassung der Preise und Tarife vorzunehmen. Die jeweils geltenden Preise und Tarife sind ausschließlich auf der Website von Park Kroondomein aufgeführt. Die Angabe von Preisen und Tarifen ist mit offensichtlichen Fehlern und Auslassungen behaftet.
3. Abschluss und Inhalt des Abkommens
3.1. Ein Vertrag zwischen Park Kroondomein und dem Mieter kommt durch die Bestätigung einer telefonischen, schriftlichen oder elektronischen (Internet/E-Mail) Reservierung eines Ferienhauses aus dem aktuellen Angebot von Park Kroondomein zustande.
3.2. Nach der Buchung erhält der Mieter eine Buchungs-/Mietvertragsbestätigung, die als Nachweis für den Vertrag dient. (Bitte bewahren Sie diese Informationen sorgfältig auf).
3.3. Die von Park Kroondomein verschickten Buchungsbestätigungen und Mietverträge enthalten alle relevanten Informationen für den Aufenthalt im gebuchten Ferienhaus. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Buchung und zur Vermeidung von Missverständnissen verpflichtet sich der Mieter, die Richtigkeit und Vollständigkeit der gebuchten Angaben unverzüglich nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages zu überprüfen und etwaige Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages an Park Kroondomein zu melden. Erfolgt eine solche Meldung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann sich der Mieter nicht auf die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Buchungsbestätigung/des Mietvertrags berufen.
3.4. Park Kroondomein hat immer das Recht, eine Buchung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
4. Annullierung und Änderung
4.1. Der Mieter hat das Recht, eine Buchung innerhalb einer Bedenkzeit von 5 Tagen schriftlich und kostenlos zu stornieren, es sei denn, der Aufenthalt im Ferienhaus liegt innerhalb von 42 Tagen nach der Buchung. Für die Beantwortung der Frage, ob die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist, ist das Datum des Poststempels oder das Datum der E-Mail entscheidend.
4.2. Nach Ablauf der unter 4.1. genannten Frist. Eine schriftliche Stornierung durch den Mieter ist nur gegen Zahlung der folgenden Stornierungskosten möglich:
a. Bei Stornierung bis zum 42. Tag vor dem ersten Tag des Aufenthalts: 30% des Mietpreises;
b. Stornierung ab dem 42. Tag bis zum 28. Tag vor dem ersten Tag des Aufenthalts: 60% des Mietpreises;
c. bei Stornierung ab dem 28. Tag bis zum ersten Tag des Aufenthalts: 90% des Mietpreises; d. bei Stornierung am ersten Tag des Aufenthalts oder später: der volle Mietpreis.
4.3. Die Stornierung einer Buchung durch den (Haupt-)Mieter gilt auch als Stornierung zu Lasten von Mitmietern.
4.4. Der Mieter kann sich für die Dauer des Aufenthalts gegen Stornierung versichern.
4.5. Annullierung durch Park Kroondomein: Park Kroondomein muss dem Reisenden innerhalb von 48 Stunden (2 Arbeitstagen) nach Auftreten der schwerwiegenden Umstände eine Änderung in Form eines Alternativangebots anbieten. Diese Verpflichtung erlischt, wenn die Ursache für die Änderung dem Mieter zuzurechnen ist.
4.5.1 Die Kosten für die Änderung betragen 25,00 Euro.
5. Zahlung
5.1. Die Anzahlung (einschließlich Mehrwertsteuer, Versicherungskosten und sonstiger ausdrücklich genannter Nebenkosten) muss spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag des Aufenthalts in der gebuchten Ferienwohnung geleistet werden. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung fällig;
5.2. Abweichend von Ziffer 5.1 müssen Zahlungen für späte Buchungen (d. h. Buchungen, die innerhalb von sechs Wochen nach dem ersten Tag des Aufenthalts erfolgen) innerhalb von drei Tagen nach der Buchung in voller Höhe geleistet werden. Bei verspäteten Buchungen ist Park Kroondomein berechtigt, die Zahlung in bar oder per Banküberweisung zu verlangen.
5.3. Die Zahlung kann durch schriftliche oder elektronische Überweisung des fälligen Betrags oder in bar erfolgen. Bei Zahlung per Giro oder Bank ist das Datum der Zahlung das Datum, an dem die Miete auf dem Bankkonto von Park Kroondomein gutgeschrieben wird. Auf Verlangen von Park Kroondomein muss der Mieter Park Kroondomein einen Zahlungsnachweis vorlegen.
5.4. Park Kroondomein ist nicht verpflichtet, den Mieter auf den Ablauf einer Zahlungsfrist hinzuweisen oder ihm Kontoauszüge oder Ähnliches zuzusenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.5. Der Mieter ist niemals berechtigt, die Zahlung auszusetzen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Mieter in Verzug. Der Mieter kann diesen Verzug beheben, indem er Park Kroondomein innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt des Verzugs die volle Miete zahlt.
5.6. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung gehen alle gerichtlichen Prozess- und Vollstreckungskosten sowie die außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Mieters. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens fünfzehn Prozent des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch auf Euro 100,-.
5.7. Park Kroondomein ist jederzeit berechtigt, sowohl vor als auch nach Abschluss des Mietvertrags eine Sicherheit für die Zahlung zu verlangen und die Ausführung des Mietvertrags bis zur Leistung der Sicherheit auszusetzen, unbeschadet des Rechts von Park Kroondomein, ohne gerichtliches Einschreiten und ohne dass Park Kroondomein zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, die Erfüllung, Entschädigung und/oder vollständige oder teilweise Annullierung zu verlangen.
6. Einzahlung
6.1 Der Mieter muss die Kaution vor seiner Ankunft gezahlt haben, andernfalls gilt der Mietvertrag am Tag des Mietbeginns als aufgelöst.
6.2 Nach dem Aufenthalt im Ferienhaus werden die zusätzlichen Kosten wie Kurtaxe, Wäsche, Reservierungskosten und Endreinigung abgerechnet und festgestellte Schäden oder Verluste von Gegenständen, die sich im oder am Ferienhaus befinden, von der Kaution abgezogen. Der Restbetrag der Kaution wird dem Mieter innerhalb einer Woche zurückerstattet. Der Mieter ist verpflichtet, dem Verwalter seine vollständige Adresse und Bankverbindung für die Erstattung mitzuteilen.
7. Rechte und Pflichten des Mieters in der Ferienunterkunft
7.1. Zusätzlich zu diesen Bedingungen und dem Mietvertrag gilt für die Situation vor Ort das örtliche Recht. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind diese Bedingungen und der Mietvertrag maßgebend.
7.2. Sofern im Mietvertrag oder auf dem Urlaubsschein (Voucher) nichts anderes angegeben ist, muss der Mieter die Schlüssel des Ferienhauses zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bei der Ankunft an der Unterkunftsadresse beim Eigentümer oder Verwalter des Ferienhauses abholen. Bei Ankunft außerhalb der oben genannten Zeiten muss der Mieter einen Termin mit dem Eigentümer oder dem Verwalter selbst vereinbaren.
7.3. Sofern im Mietvertrag oder auf dem Voucher nichts anderes angegeben ist, muss der Mieter das Ferienhaus bis spätestens 10 Uhr morgens verlassen haben. Park Kroondomein ist niemals verantwortlich für die Folgen einer verspäteten Abreise nach der angegebenen Zeit.
7.4. Im Falle einer späteren Abreise als auf dem Unterkunftsgutschein angegeben, muss der Mieter eine zusätzliche Mietgebühr pro Tag zahlen.
7.5. Der Mieter ist verpflichtet, sich wie ein guter Mieter zu verhalten und das Haus gemäß den von Park Kroondomein oder dem Eigentümer/Verwalter erteilten angemessenen Anweisungen zu nutzen.
7.6. Der Mieter haftet rechtlich für alle Schäden, die er oder seine Mitmieter am Ferienhaus oder an den darin befindlichen Sachen verursachen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter/Verwalter jeden Schaden unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter/Verwalter auf erstes Anfordern unverzüglich die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz zu erstatten.
7.7. Bei der Abreise muss der Mieter das Ferienhaus in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen, d.h. besenrein. Die im Ferienhaus vorhandenen Gegenstände müssen immer an den ursprünglichen Ort zurückgebracht werden (bei Ankunft). Das Geschirr muss abgewaschen und an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden. Der Vermieter/Verwalter hat das Recht, bei der Abreise eine Endkontrolle durchzuführen. Wenn der Vermieter/Verwalter feststellt, dass (mehrere) Gegenstände nicht an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt wurden oder das Ferienhaus nicht besenrein ist, ist der Vermieter/Verwalter berechtigt, dem Mieter zusätzliche (Reinigungs-)Kosten in Rechnung zu stellen.
7.8. Der Mieter ist verpflichtet, die Betten mit Bettwäsche zu beziehen und ist nicht berechtigt, Betten ohne Bettwäsche zu benutzen.
8. Beendigung des Mietvertrags.
8.1. Park Kroondomein ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
a. wenn der Mieter nach erfolgter Inverzugsetzung mit der Erfüllung einer schwerwiegenden Verpflichtung aus dem Mietvertrag und/oder diesen Bedingungen in Verzug ist;
b. wenn sich der Mieter nach einer Aufforderung nicht wie ein guter Mieter verhält, insbesondere wenn er trotz Ermahnung durch den Vermieter oder den Verwalter die Umgebung seiner Unterkunft erheblich stört.
9. Beanstandungen
9.1. Jedes Haus wird von Park Kroondomein sorgfältig ausgewählt und kontrolliert. Park Kroondomein garantiert die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses, wobei eine Abweichung von 15% von der angegebenen Wohnfläche und den Entfernungen als akzeptabel angesehen wird. Die Beschreibung und die Eindrücke des Ferienhauses und seiner unmittelbaren Umgebung, einschließlich der Einrichtungen, Anlagen und Freizeitmöglichkeiten, können naturgemäß oder aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen oder saisonaler Einflüsse etwas von der Beschreibung auf der Website von Park Kroondomein abweichen.
9.2. Der Mieter ist immer berechtigt, seine Beschwerden durch eine Beschwerde bei Park Kroondomein vorzubringen. Park Kroondomein muss eine Beschwerde stets angemessen und mit der gebotenen Eile bearbeiten, damit die Beschwerde nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness behandelt wird.
9.3. Der Mieter ist verpflichtet, dem Verwalter/Älteren jede Beanstandung, die bei der Ankunft an der Wohnadresse oder während des Aufenthalts auftritt, spätestens innerhalb von 24 Stunden zu melden. Der Manager/Betreuer wird sich bemühen, die Beschwerde unverzüglich vor Ort zu lösen. Wenn die Beschwerde nicht mit dem Eigentümer/Verwalter vor Ort geklärt werden kann, muss der Mieter Park Kroondomein die Beschwerde innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung telefonisch mitteilen, um Park Kroondomein die Möglichkeit zu geben, die Beschwerde vor Ort zu lösen. Die Meldung kann telefonisch während der Bürozeiten oder außerhalb dieser Zeiten unter der Telefonnummer +31 (0)653563109 von Park Kroondomein erfolgen.
9.4. Sie müssen Park Kroondomein jederzeit die Möglichkeit geben, eine geeignete Lösung für die Beschwerde während Ihres Aufenthalts zu finden. Eine vorzeitige Abreise oder die selbständige Belegung eines anderen als des von Park Kroondomein angebotenen Ferienhauses entbindet Park Kroondomein von jeglicher Entschädigungspflicht.
9.5. Wenn eine Reklamation nach Rücksprache mit dem Eigentümer/Verwalter und Park Kroondomein vor Ort nicht zur Zufriedenheit des Mieters gelöst werden kann, muss der Mieter ein mehrsprachiges Reklamationsformular ausfüllen, das beim Eigentümer/Verwalter anzufordern ist, und es innerhalb von 30 Tagen nach der Abreise an Park Kroondomein schicken. Park Kroondomein wird die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang bearbeiten und, falls sich die Beschwerde als berechtigt erweist, eine der Schwere der Beschwerde entsprechende Lösung anstreben.
9.6. Innerhalb von 3 Monaten, nachdem eine Beschwerde bei Park Kroondomein eingereicht wurde, kann der Mieter den Streitfall schriftlich bei der Geschillencommissie Thuiswinkel (Postbus 90600, 2509 LP, Den Haag) einreichen. Bevor der Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss er Park Kroondomein zunächst die Möglichkeit geben, die Beschwerde zu bearbeiten. Mit der Einreichung einer Streitigkeit beim Thuiswinkel-Streitschlichtungsausschuss sind Kosten verbunden, die von der Person getragen werden, die die Streitigkeit beim Thuiswinkel-Streitschlichtungsausschuss einreicht. Der Ausschuss für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Homeshopping entscheidet durch ein verbindliches Gutachten. Park Kroondomein informiert den Mieter auf dessen erstes Ersuchen hin über das Verfahren der Schlichtungskommission für Wohnungsfragen.
9.7. Der Mieter hat das Recht, eine Beschwerde, über die der Streitschlichtungsausschuss entschieden hat, innerhalb eines Jahres nach Absendung der Entscheidung vor ein zuständiges Gericht zu bringen, wenn der Mieter der Meinung ist, dass die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wurde. Der Mieter verzichtet auf jedes Recht auf Entschädigung oder alternative Entschädigung, wenn er seine Beschwerde nicht in erster Instanz vor den Konfliktausschuss von Thuiswinkel bringt.
10. Höhere Gewalt
10.1. Im Falle von höherer Gewalt, sei es dauerhaft oder vorübergehend, ist Park Kroondomein berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder vorübergehend auszusetzen, ohne dass der Mieter Anspruch auf Erfüllung und/oder Entschädigung hat. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Kriegsgefahr, Krieg, Aufruhr, Belästigung, Streiks, Boykott, Störungen im Verkehr oder Transport, staatliche Maßnahmen einschließlich der Verweigerung von Genehmigungen, Rohstoffknappheit, Naturkatastrophen und darüber hinaus alle Umstände, außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Tod des Eigentümers, Scheidung des Eigentümers, unangekündigter Verkauf und/oder Ingebrauchnahme des Ferienhauses durch den Eigentümer usw., unter denen von Park Kroondomein vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, den Vertrag ganz oder teilweise einzuhalten.
10.2. Tritt der Fall höherer Gewalt ein, während der Mieter das Ferienhaus nur teilweise nutzen konnte, so gilt der Mietvertrag auch für die bereits genutzte Zeit als aufgehoben.
11. Haftung
11.1. Park Kroondomein kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter oder Dritten durch den Aufenthalt im Ferienhaus entstehen; der Mieter sichert Park Kroondomein gegen entsprechende Ansprüche ab. Park Kroondomein haftet nicht für Störungen in und um das Ferienhaus, wie z.B. Ausfälle und Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung und der technischen Anlagen, nicht oder verspätet angekündigte Bauarbeiten und Änderungen der Zufahrts- oder Hauptverkehrswege.
11.2. Park Kroondomein kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden von Park Kroondomein zurückzuführen sind.
11.3. Unbeschadet der Bestimmungen in den vorhergehenden Abschnitten ist die Haftung von Park Kroondomein, wenn und soweit Park Kroondomein aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit dem Mietvertrag rechtlich haftbar gemacht wird, immer auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, und jede Form von Folgeschaden ist ausgeschlossen. Die Haftung von Park Kroondomein ist darüber hinaus auf den Höchstbetrag des Mietpreises beschränkt.
12. Datenschutz
12.1. Park Kroondomein behandelt alle ihm zur Verfügung gestellten oder zur Kenntnis gebrachten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten. Park Kroondomein meldet der Datenschutzbehörde jede relevante Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
13. Schlussbestimmung
13.1. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen des internationalen Privatrechts unterliegen diese Bedingungen ausschließlich dem niederländischen Recht.
13.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Mietvertrag oder diesen Bedingungen ergeben, werden in erster Instanz von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden, sofern die Regeln des internationalen Privatrechts nichts anderes vorsehen.
13.3. Keine der Parteien kann ihre Rechte und Pflichten auf Dritte übertragen, sofern diese Bedingungen nichts anderes vorsehen.
13.4. Wenn und soweit sich einzelne Bestimmungen des Mietvertrags und dieser Bedingungen als nichtig erweisen, bleiben die anderen Bedingungen in Kraft, und der nichtige Teil gilt als so umgewandelt, dass er dem offensichtlichen Willen der Parteien entspricht.